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Kantonsverfassung: Parlament kann mehr mitreden

Von Kurt Zimmermann

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In der Coronakrise wurde zum Alltag, was noch vorher undenkbar schien: Zutrittsbeschränkungen, Kontaktverbote, behördliche Schliessungen ganzer Wirtschaftszweige usw.

Am 3. März stimmen wir über die Änderung der Kantonsverfassung ab. Neu soll in Krisenzeiten vorab die Regierung dazu berufen werden, politisch zu steuern. Damit die Regierung ihre weiter gezogene Kompetenzen nicht überdehnt oder gar missbraucht, bekommt der Grosse Rat als Volksvertreter die Möglichkeit, ein Gesetz als dringlich zu erklären.

Jede Medaille hat aber ihre Kehrseite, darum war es für den Grossen Rat wichtig, dass das neue Instrumentarium die Ausnahme bleiben muss. Diese Verfassungsrevision beinhaltet deshalb folgende zwei entscheidenden Sicherungsmassnahmen: Erstens müssen zwei Drittel der Ratsmitglieder dem Gesetz zustimmen, also 107 von 160 Grossrätinnen und Grossräten. Diese Hürde ist bewusst hoch angesetzt und schützt das Parlament auch vor eigenem Übermut. Zweitens gibt es zwingend eine obligatorische Volksabstimmung innert sechs Monaten ohne Unterschriftensammlung. Bei einer Ablehnung träte das Gesetz unmittelbar nach der Volksabstimmung ausser Kraft.

Mit diesen zwei Hürden ist die Warnung der massnahmekritischen Organisation Aufrecht Bern, der Abbau von Grundrechten, unbegründet und Angstmacherei.

Der Grosse Rat stimmte einstimmig dieser Änderung zu.

Erstellt am: 22.02.2024

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