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Zum Gewässerschutz und zu temporären Mistlagern

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Der Gewässerschutz ist im Kanton Bern ein Gummiartikel. Zumindest in der Landwirtschaftpolitik. Mir bekannten Bergbauern wird das Einstallen in diverse Rinderställe verboten. Grund ist, dass kein Mistlager besteht. Auch wenn die Rinder dort meist nur vier bis fünf Wochen eingestallt werden und weit und breit keine Gewässer in der Nähe sind. Dieselben Kontrollorgane erlauben offenbar, dass grosse Tal- und Bergbauern das ganze Jahr über überall auf ihren Wiesen und Äckern riesige Misthaufen ablagern dürfen, teilweise mitten im Winter. Da werden bei den Kontrolleuren sogar noch die Hühneraugen zugedrückt. Offenbar ist dieser Mist klinisch getestet und sauber? Aber schliesslich will man ja im Kanton Bern nur noch hoch verschuldete Grossbauern. So werden die kleinen Bauernbetriebe halt mit Beitragskürzungen zum Aufgeben gezwungen. Hans Rudolf Hutzli, Boltigen

Erstellt am: 30.08.2018

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